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Inkassounternehmen und Forderungsmanagement

18. April 2011

Außenstände sind unfreiwillige Darlehen des Gläubigers an seine Schuldner. Sie entziehen ihm Liquidität, führen zu Zinsverlusten und verursachen unnötige Kosten. Vor allem besteht die Gefahr von Forderungsausfällen. Außenstände sollten daher gering gehalten werden. Dies ist nur möglich, wenn ein geschickt gestaltetes effektives Mahnwesen mit einer regelmäßigen Kontrolle des Zahlungsverhaltens und die konsequente Anmahnung der Zahlungsrückstände in unterschiedlichen Mahnstufen erfolgt und letztlich rechtzeitig das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird. Hier leisten Inkassounternehmen wertvolle Unterstützung. Inkassounternehmen entlasten den Gläubiger von der Aufgabe, ständig Vorgänge beaufsichtigen und bearbeiten zu müssen, die wirtschaftlich ineffektiv sind und Personal binden.

Soweit der Schuldner trotz des Vorliegens eines Vollstreckungstitels nicht zahlt, muss die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Für Rechtsanwaltskanzleien gehört die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht zum Kernbereich anwaltlicher Tätigkeit. Inkassounternehmen sind eher auf diese Vorgänge spezialisiert. Ihre Arbeit besteht in einem konsequenten Forderungsmanagement. Die Arbeit beginnt damit, dass versucht wird, möglichst viele Informationen über den Schuldner zu sammeln. Dies ist um so wichtiger, wenn Anzeichen erkennbar werden, die auf finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners hindeuten. Diese Informationsermittlung kann in einem scheinbar belanglosen Gespräch mit dem Schuldner, in dem der Zahlungsrückstand noch nicht einmal angesprochen wird, erfolgen. Bei einer geschickten Gesprächsführung kann der Schuldner durchaus Informationen preisgeben, die der Gläubiger in der Vollstreckung für sich nutzen kann. Es gilt, Bankverbindungen, Arbeitgeber, Grundbesitz, Familienverhältnisse und Kunden von selbständig tätigen Schuldnern ausfindig zu machen.

Hat der Schuldner letztlich die eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgegeben, gilt es, das Vermögensverzeichnis auf Hinweise zu Vermögenswerten zu durchforsten. Soweit sich Anhaltspunkte zu Lebensversicherungen, Erbrechtsforderungen, Mietforderungen, Darlehensforderungen oder gesellschaftsrechtliche Ansprüche oder Grundstücksrechte erkennen lassen, muss die Vollstreckung fortgeführt werden. Soweit tatsächlich keine Vermögenswerte vorhanden sind, kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung einstweilen ruhen lassen und zu gegebener Zeit wieder aufnehmen. Auch vor dem Ablauf der Dreijahresfrist, nach der die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erneut beantragt werden kann, kann der Gläubiger beantragen, dass der Schuldner seine eidesstattliche Versicherung ergänzt oder vorzeitig erneut abgibt, wenn konkrete Hinweise auf eine veränderte Einkommens- oder Vermögenssituation des Schuldners vorliegen. Dies kann der Fall sein, wenn das Arbeitsamt, bei dem das Arbeitslosengeld gepfändet wurde, mitteilt, dass der Bezug von Arbeitslosengeld eingestellt wurde. Dann spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Schuldner einen Arbeitsplatz gefunden hat.

Ein gutes Forderungsmanagement beaufsichtigt ständig diese Entwicklung in der Situation des Schuldners und reagiert zeitgerecht auf Veränderungen. Vor allem gilt es, keine Zeit und damit den Wettlauf mit anderen Gläubigern zu verlieren, falls der Schuldner zwischenzeitlich über Vermögenswerte verfügen sollte. Notfalls kann mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung ausgehandelt werden, die, wenn auch über einen längeren Zeitraum zur Befriedigung der Forderung führt. Schließlich kann der Schuldner auch im Rahmen der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung eine Ratenzahlung anbieten, die sich über einen vom Gesetz vorgegebenen Zeitraum von sechs bis neun Monaten erstrecken kann. Auch hier muss ein konsequentes Forderungsmanagement prüfen, inwieweit die Situation Zugeständnisse rechtfertigt. Einige Schuldner ziehen regelmäßig um, so dass sich ständig die Adresse ändert. Es gilt, die Wohnanschrift durch Einwohnermeldeanfragen ständig aktuell zu halten, da diese Grundlage jeder Vollstreckungsmaßnahme ist und von Schuldnern so oft regelrecht torpediert wird.
 

Hallo Welt!

8. August 2006

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